Es gibt nur eins was auf Dauer teurer ist als Bildung, KEINE BILDUNG. 
(John F. Kennedy) 


Theorie-Ausbildung


Teleskop MERLO 40/17

  

Starr / Rotor / Hebebühne


Erdbaumaschinen aller Größen

 

 


Regalinspektionen

 nach DIN EN 15635

 

Wie kann man Gewissheit darüber erlangen, dass eine Regalanlage noch den Bedingungen betrieblicher Sicherheit entspricht? 

Selbst wenn die Mitarbeiter, die ein Regalsystem regelmäßig verwenden, angewiesen sind, jede Auffälligkeit unverzüglich zu melden, weiß man noch nichts über den Gesamtzustand eines Regalsystems. Diese Information ist nur durch einen systematischen Sicht- und Messprüfungscheck über ein ganzes Regalsystem zu definieren, möglichst in einem eng gehaltenen Zeitraum (mind. 1 x jährlich) und seiner deskriptiven Dokumentation möglich.

 

Der Betreiber einer Regalanlage ist dazu verpflichtet, statische Regale systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen. Wenn der Hersteller aus konstruktionsbezogenen Gründen oder aufgrund von Einsatzbedigungen keine verschärften Inspektionen vorschreibt, sind Regelungen des Normentwurfes DIN EN 15635 einzuhalten:

 

  • Der Sicherheitsbeauftragte ist über Schäden an der Regalanlage umgehend zu Informieren
  • Regelmäßige Inspektionen und Sichtprüfungen
  • Erstellung von aufbewahrungspflichtigen Berichten
  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
  • Für wiederholt auftretende Schäden muss eine Ursachenforschung erfolgen
  •  Einführung eines Schadenkontrollverfahrens 

Preis der Prüfung nach Größe und Umfang des Lagers.   

 

Absolute Sicherheit des Regals ist unumgänglich!


    Diese Regale sind prüfpflichtig:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschoßanlagen  

Ein Kippen der Regale stellen wir uns lieber nicht vor!