Es gibt nur eins was auf Dauer teurer ist als Bildung, KEINE BILDUNG.
(John F. Kennedy)
Regalinspektionen
nach DIN EN 15635
Wie kann man Gewissheit darüber erlangen, dass eine Regalanlage noch den Bedingungen betrieblicher Sicherheit entspricht?
Selbst wenn die Mitarbeiter, die ein Regalsystem regelmäßig verwenden, angewiesen sind, jede Auffälligkeit unverzüglich zu melden, weiß man noch nichts über den Gesamtzustand eines Regalsystems. Diese Information ist nur durch einen systematischen Sicht- und Messprüfungscheck über ein ganzes Regalsystem zu definieren, möglichst in einem eng gehaltenen Zeitraum (mind. 1 x jährlich) und seiner deskriptiven Dokumentation möglich.
Der Betreiber einer Regalanlage ist dazu verpflichtet, statische Regale systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen. Wenn der Hersteller aus konstruktionsbezogenen Gründen oder aufgrund von Einsatzbedigungen keine verschärften Inspektionen vorschreibt, sind Regelungen des Normentwurfes DIN EN 15635 einzuhalten:
Preis der Prüfung nach Größe und Umfang des Lagers.