Es gibt nur eins was auf Dauer teurer ist als Bildung, KEINE BILDUNG.
(John F. Kennedy)
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
(gemäß § 22 SBG VII, Grundkurs)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen; das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten.
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Ich informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Inhalte:
Dauer der Ausbildung: 2 Tage
Abschluss: Zertifikat
Kosten auf Anfrage
Aufbaukurs zum Sicherheitsbeauftragten
(gemäß § 22 SGB VIIm, DGUV Vorschrift 1)
Inhalte:
Dauer der Ausbildung: 1 Tag
Abschluss: Zertifikat
Kosten auf Anfrage