Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
nach DGUV 308-009
Seit April 2016 hat sich die Ausbildung zum/r Fahrer/in neu gegliedert. Grundlage ist der DGUV-Grundsatz 308-009. Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in 3 Stufen:
Stufe 1: Allgemeine Ausbildung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN-EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Erdbauschaufel, Kranhaken)
20 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 min)
Fortgeschrittene mit mind. 1-jähriger Fahrpraxis 11 Unterrichtseinheiten
Eine bestandene Prüfung von Stufe 1 ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b.
Stufe 2a: Zusatzausbildung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN-EN 1459-02 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2b: Zusatzausbildung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne. Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach DGUV 308-008
(Hubarbeitsbühne) der Gruppe 1b/3b (selbstfahrend mit Teleskoparm) kann Stufe 2b bescheinigt werden:
Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.
Dauer der Ausbildung
Richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzort.
2-Tagesausbildung
5 - 8 Teilnehmer, 225,00 Euro pro Teilnehmer inkl. allen Unterlagen und Ausweis, zzgl. Anfahrt
9 - 14 Teilnehmer, 200,00 Euro pro Teilnehmer inkl. allen Unterlagen und Ausweis, zzgl. Anfahrt
1-Tagesausbildung (Teilnehmer mit mind.1-jähriger Praxiserfahrung)
5 - 8 Teilnehmer, 170,00 Euro pro Teilnehmer inkl. allen Unterlagen und Ausweis, zzgl. Anfahrt
9 - 14 Teilnehmer, 140,00 Euro pro Teilnehmer inkl. allen Unterlagen und Ausweis, zzgl. Anfahrt
Stufe 2a + 2b:
auf Anfrage
Neuausstellung eines Ausweises: 15,00 Euro
(nur bei Erstausbildung bei ASK Gaminek)